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Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

Die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien sieht für EU-Bürger anders aus: Sie brauchen kein Visum, ab drei Monaten aber die Registrierungsbescheinigung (certificado de registro, im Alltag „Residencia“) mit NIE und Empadronamiento. Wir übernehmen Termin, Unterlagen und Behördengänge — und für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten die Aufenthaltskarte. In fünf Sprachen.

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Aufenthaltsgenehmigung in Spanien: die Eckpunkte

01.

Kein Visum
nötig

Als EU-Bürger reisen Sie ohne Visum ein. Ab drei Monaten ist die Eintragung ins Ausländerregister Pflicht.

02.

Einkünfte und
Krankenversicherung

Nachzuweisen sind ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung. Bei Rentnern genügt in der Regel das Formular S1.

03.

Familie
inklusive

Ehepartner und Kinder werden miteingetragen; Angehörige aus Nicht-EU-Staaten erhalten die Aufenthaltskarte (TIE).

04.

Daueraufenthalt
nach 5 Jahren

Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt haben Sie Anspruch auf die Bescheinigung über den Daueraufenthalt — unbefristet und ohne weitere Nachweise.

05.

Wohnsitz und
Steuerpflicht

Wer mehr als 183 Tage im Jahr hier lebt, wird in Spanien steuerlich ansässig. Das klären wir vorher mit Ihnen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Das verlangt die Ausländerbehörde für die Registrierungsbescheinigung. Wie Spanien Sie danach steuerlich behandelt, lesen Sie in unserer Übersicht zur Nichtansässigensteuer; wer hier kaufen möchte, rechnet die Nebenkosten mit unserem Kaufnebenkosten-Rechner durch.

Aufenthaltsgenehmigung Spanien: Paar auf der Terrasse seines Hauses an der Costa del Sol
Wie viel Einkommen müssen Sie nachweisen?

Für EU-Bürger gilt nicht der Satz des nicht-erwerbstätigen Visums, sondern der Nachweis ausreichender Mittel. Richtwert ist der IPREM (2026: 600 € monatlich, also rund 7.200 € im Jahr) für Sie und ein Aufschlag für jeden mitreisenden Angehörigen. Rente, Kapitalerträge, Ersparnisse oder ein Arbeitsvertrag in Spanien werden anerkannt.

Welche Krankenversicherung wird anerkannt?

Anerkannt werden das Formular S1 (Rentner), die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung über einen Arbeitsvertrag oder den convenio especial, oder eine private Vollversicherung ohne Selbstbehalt bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer. Die Deckung muss alle mitreisenden Angehörigen umfassen. Die EHIC (blaue Karte) genügt nicht.

Wozu dient die NIE und wie bekommen Sie sie?

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Steuer- und Ausweisnummer. Ohne sie geht weder Immobilienkauf noch Auto, Vertrag oder Steuererklärung. Bei der Registrierungsbescheinigung wird sie zugleich vergeben und steht auf der grünen Bescheinigung.

Was ist das Empadronamiento?

Die Anmeldung im Einwohnerregister Ihrer Gemeinde (padrón municipal). Sie brauchen sie für Arzt, Schule, Kfz-Zulassung und für viele Vergünstigungen — und sie belegt, seit wann Sie tatsächlich hier leben.

Wie lange dauert das Verfahren?

Sind die Unterlagen vollständig, wird die Bescheinigung beim Termin am selben Tag ausgestellt. Der Engpass ist die cita previa, der Behördentermin, der über die elektronische Terminvergabe der spanischen Verwaltung läuft: Je nach Provinz dauert es Wochen, bis ein Termin frei wird. Wir übernehmen die Terminsuche für Sie.

Wo stellen Sie den Antrag?

Persönlich bei der Oficina de Extranjería oder der Comisaría de Policía Ihres Wohnorts — an der Costa del Sol in Málaga, Fuengirola oder Marbella. Anders als beim Visum läuft nichts über das Konsulat in Deutschland: Sie melden sich in Spanien an, innerhalb der ersten drei Monate.

Ihr neues Leben in Spanien beginnt hier: Um Formulare, Termine und Behörden kümmern wir uns — Sie kümmern sich um alles andere.

Was unsere Mandanten sagen

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Aufenthaltsgenehmigung und Residencia in Spanien

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