Real estate lawyers Costa del Sol

Neubau in Spanien kaufen

Beim Kauf vom Bauträger zahlen Sie, bevor die Wohnung überhaupt existiert. Als Anwalt für Neubau in Spanien prüfen wir zuerst das Entscheidende: die Bankgarantie für jede Anzahlung. Dazu Baulizenz, Zahlungsplan und Erstbezugslizenz — und begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe. In fünf Sprachen.

★★★★★ 5,0 auf Google · 64 Bewertungen | Zugelassene Rechtsanwälte · Anwaltskammer Málaga | Eigenes Büro in Fuengirola

Neubau vom Bauträger: die Eckpunkte

01.

Bankgarantie
für jede Zahlung

Jede Anzahlung muss durch Bankbürgschaft oder Versicherung abgesichert sein. Fehlt sie, wird nicht gezahlt.

02.

Steuern:
10 % MwSt. + 1,2 % AJD

Beim Neubau zahlen Sie 10 % Mehrwertsteuer und in Andalusien 1,2 % Stempelsteuer (AJD) — keine Grunderwerbsteuer.

03.

Käuferschutz
im Vertrag

Wir verhandeln Fristen, Rücktrittsrechte und Vertragsstrafen — die Musterverträge der Bauträger schützen den Bauträger.

04.

Übergabe und
Abnahme

Mängel werden vor dem Notartermin protokolliert. Danach gilt die gesetzliche Gewährleistung von 10, 3 und 1 Jahr.

05.

Bau- und
Erstbezugslizenz

Ohne licencia de primera ocupación gibt es weder Strom- und Wasseranschluss noch eine Vermietungslizenz.

Was wir vor der Unterschrift prüfen

Das prüfen wir beim Kauf vom Bauträger, bevor Sie den Reservierungsvertrag unterschreiben. Die Nebenkosten rechnen Sie vorab mit unserem Kaufnebenkosten-Rechner durch; wie der Kauf einer Bestandsimmobilie abläuft, lesen Sie hier.

Anwalt für Neubau in Spanien: Modell einer Neubauwohnung auf den Bauplänen
Was ist die Bankgarantie — und warum entscheidet sie alles?

Der Bauträger muss jede Anzahlung vor Fertigstellung auf ein Sonderkonto legen und durch eine Bankbürgschaft oder Versicherung absichern — so schreibt es die Ley 20/2015 vor. Wird nicht gebaut oder geht der Bauträger insolvent, bekommen Sie Ihr Geld mit Zinsen zurück. Ohne Garantieurkunde für jede einzelne Rate wird nicht gezahlt: Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.

Welche Steuern zahlen Sie beim Neubau?

10 % Mehrwertsteuer (IVA) auf den Kaufpreis, fällig anteilig mit jeder Rate, plus 1,2 % Stempelsteuer (AJD) in Andalusien auf die Kaufurkunde. Bestandsimmobilien laufen dagegen über die Grunderwerbsteuer (ITP, 7 %). Dazu kommen Notar, Grundbuch und Anwaltshonorar — alles zusammen im Kaufnebenkosten-Rechner.

Was passiert, wenn der Bauträger nicht rechtzeitig fertig wird?

Verzug ist bei Neubauten die Regel, nicht die Ausnahme. Entscheidend ist deshalb, was im Vertrag steht: ein festes Fertigstellungsdatum, eine begrenzte Nachfrist und Ihr Rücktrittsrecht. Wird die Frist überschritten, können Sie den Vertrag auflösen und die gezahlten Beträge über die Garantie zurückfordern. Ohne diese Klauseln warten Sie — ohne Druckmittel.

Was ist die Erstbezugslizenz (licencia de primera ocupación)?

Die Bescheinigung der Gemeinde, dass gebaut wurde wie genehmigt und die Wohnung bewohnbar ist. Ohne sie gibt es keine endgültigen Strom- und Wasserverträge und keine Vermietungslizenz. Wir nehmen nie vor Vorlage der Lizenz und der Abschlussbescheinigung des Architekten ab.

Wie läuft der Zahlungsplan?

Üblich sind eine Reservierung (rund 6.000 bis 10.000 €), danach 20 bis 30 % bei Unterzeichnung des Privatvertrags, weitere Raten nach Baufortschritt und der Rest beim Notar. Jede dieser Zahlungen — auch die Reservierung — gehört unter die Garantie. Prüfen Sie außerdem, ob die Mehrwertsteuer im genannten Preis enthalten ist.

Welche Gewährleistung haben Sie nach der Übergabe?

Das spanische Bauordnungsgesetz (Ley 38/1999, LOE) gibt Ihnen zehn Jahre für Schäden an Statik und Fundament, drei Jahre für Mängel an der Bewohnbarkeit (Feuchtigkeit, Dämmung, Installationen) und ein Jahr für Ausführungsmängel. Die Fristen laufen ab Abnahme des Bauwerks — deshalb ist das Protokoll bei der Übergabe so wichtig.

Vom Plan bis zum Schlüssel: Wir prüfen Garantien, Lizenzen und Fristen — Sie unterschreiben erst, wenn alles stimmt.

Was unsere Mandanten sagen

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Anwalt für Neubau in Spanien — sicher vom Plan bis zum Schlüssel

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